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   VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504   

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https://dejure.org/2021,15069
VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504 (https://dejure.org/2021,15069)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504 (https://dejure.org/2021,15069)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 9 ZB 19.2504 (https://dejure.org/2021,15069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 31 Abs. 2
    Versagung der Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des Dachgeschosses

  • rewis.io

    Klage auf Baugenehmigung für Dachausbau, Vollgeschoss, Funktionslosigkeit Bebauungsplan, Grundzug der Planung, Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2
    Erteilung einer Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des Dachgeschosses zum Vollgeschoss eines Mehrfamilienwohnhauses

  • rechtsportal.de

    BauGB § 31 Abs. 2
    Erteilung einer Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des Dachgeschosses zum Vollgeschoss eines Mehrfamilienwohnhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann tritt ein Bebauungsplan wegen Funktionslosigkeit außer Kraft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann tritt ein Bebauungsplan wegen Funktionslosigkeit außer Kraft? (IBR 2021, 486)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft tritt, wenn und soweit erstens die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und zweitens eine bestimmte Offenkundigkeit des Mangels besteht, d.h. die zur Funktionslosigkeit führende Abweichung zwischen planerischer Festsetzung und tatsächlicher Situation in ihrer Erkennbarkeit einen Grad erreicht haben muss, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 2.2.2021 - 9 ZB 18.1513 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Während das Zulassungsvorbringen allein darauf abstellt, dass in der W* ...straße knapp ein Drittel der Grundstücke mit einem dritten Vollgeschoss bebaut seien, hat das Verwaltungsgericht demgegenüber zutreffend nicht isolierend auf einzelne Grundstücke, sondern auf die Festsetzung in ihrer ganzen Reichweite sowie deren Bedeutung für den Plan in seiner Gesamtheit abgestellt (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 9 ZB 18.1513

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für ein Doppelhauses unter

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft tritt, wenn und soweit erstens die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und zweitens eine bestimmte Offenkundigkeit des Mangels besteht, d.h. die zur Funktionslosigkeit führende Abweichung zwischen planerischer Festsetzung und tatsächlicher Situation in ihrer Erkennbarkeit einen Grad erreicht haben muss, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 2.2.2021 - 9 ZB 18.1513 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Die Rechtssache weist keine entscheidungserheblichen Fragen auf, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereiten, sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren herausheben (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2021 - 9 ZB 18.1513 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504
    Die Grundzüge der Planung ergeben sich aus der den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrundeliegenden und in ihnen zum Ausdruck kommenden planerischen Konzeption (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BVerwGE 162, 363; vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 9 ZB 20.12 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 6 C 15.18

    Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504
    Die vom Kläger angeführte "Befreiungspraxis" ist im Hinblick darauf, dass das Verwaltungsgericht für den vom Kläger beantragten Ausbau des Dachgeschosses zu einem Vollgeschoss ein Berührtsein der Grundzüge der Planung bejaht hat, schon nicht geeignet, überhaupt einen Anspruch zu begründen (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2019 - 6 C 15.18 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504
    So wird das rechtliche Gehör beispielsweise verletzt, wenn ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung von einem Hinweis des Gerichts überrascht wird, zu dem er nicht sofort Stellung nehmen kann (vgl. BVerfG, B.v. 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - juris Rn. 30), oder wenn sich ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung zu dem Vorbringen eines anderen Beteiligten nicht sachgerecht erklären kann, weil es ihm nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt wurde (vgl. VGH BW, B.v. 25.2.2013 - 2 S 2385/12 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504
    Abgesehen davon hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass selbst bei Betrachtung allein der W* ...straße, in der das Grundstück des Klägers liegt, mit fünf Befreiungen nur eine Quote von 29 v.H. vorliege und eine Festsetzung nicht schon dann sinnlos werde, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.2003 - 4 B 85.03 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504
    Der im Schriftsatz des Klägerbevollmächtigten vom 29. Oktober 2019 enthaltene Beweisantrag genügt insoweit nicht (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504
    Es genügt nicht schon, daß über längere Zeit von dem Plan abgewichen worden ist und inzwischen Verhältnisse entstanden sind, die den Festsetzungen des Plans nicht entsprechen (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.1990 - 7 C 41.89 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12

    Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504
    Bei dieser Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23 und B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504
    Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.07.2010 - 8 B 125.09

    Teilbarkeit eines Verwaltungsakts; Beseitigung der Unanfechtbarkeit durch

  • VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199

    Dachgeschossausbau

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 15 ZB 16.940

    Keine Befreiung von der Festsetzung der Zahl von Vollgeschossen im Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 17.11.2016 - 15 ZB 15.468

    Grundzüge der Planung

  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493

    Nachbarklage gegen "Anbau einer landwirtschaftliche Gemüsehalle" (Lager- und

  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07

    Geltendmachung einer Missachtung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 2.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12

    Zur Verwertung von Sachverständigengutachten im Wege des Urkundenbeweises

  • VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 18.1744

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren wegen bauaufsichtlichen Einschreitens

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 9 ZB 20.12

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes

  • VGH Bayern, 15.09.2020 - 9 ZB 18.913

    Erfolgloser Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine

  • BVerwG, 10.10.1995 - 6 B 39.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Übersendung von

  • VG Ansbach, 24.05.2023 - AN 3 K 21.01809

    Baurecht, Rückbauanordnung, Ermessen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,

    Der Kläger stellte hinsichtlich dieses Urteils am 12. Dezember 2019 einen Antrag auf Zulassung der Berufung, welcher mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Mai 2021 (9 ZB 19.2504) abgelehnt wurde.

    Soweit der Klägerbevollmächtigte darauf verweist, dass der Beklagte vor Erlass der streitgegenständlichen Anordnung erneut die Möglichkeit der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hätte prüfen müssen, so verkennt er, dass mit Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 7. November 2019 (AN 3 K 19.00607) und mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Mai 2021 (9 ZB 19.2504) rechtskräftig festgestellt wurde, dass das Vorhaben des Klägers in seiner derzeitigen Ausführung nicht genehmigungsfähig ist.

  • VG Ansbach, 20.10.2021 - AN 3 K 20.02801

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei

    Dabei ist nicht isoliert auf einzelne Grundstücke abzustellen und es spielt auch keine Rolle, ob über längere Zeit von dem Plan abgewichen wurde und mittlerweile Verhältnisse entstanden sind, die den Festsetzungen des Plans nicht entsprechen (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - juris Rn. 35; BVerwG, U.v. 3.8.1990 - 7 C 41-43/89 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 20.5.2021 - 9 ZB 19.2504 - juris Rn. 9).

    Es muss offenkundig sein, dass der Bebauungsplan bzw. dessen Festsetzung als Instrument der städtebaulichen Steuerung nicht mehr tauglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2021 a.a.O. unter Verweis auf BayVGH, U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 9 ZB 20.2610

    Erweiterung von Dachgauben - Zahl der Vollgeschosse

    Die Grundzüge der Planung ergeben sich aus der den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrundeliegenden und in ihnen zum Ausdruck kommenden planerischen Konzeption (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BVerwGE 162, 363; vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2021 - 9 ZB 19.2504 - juris Rn. 11; B.v. 23.2.2021 - 9 ZB 20.12 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.07.2021 - 9 ZB 20.2227

    Umbau des Untergeschosses eines Garagengebäudes zu Wohnung

    Die Grundzüge der Planung ergeben sich aus der den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrundeliegenden und in ihnen zum Ausdruck kommenden planerischen Konzeption (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 20.5.2021 - 9 ZB 19.2504 - juris Rn. 11).
  • VG Regensburg, 16.06.2021 - RO 2 S 21.1138

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Festsetzungen, Gemeinde, Vorhaben, Nachbarschutz,

    Funktionslosigkeit der Festsetzung eines Bebauungsplans ist erst dann anzunehmen, wenn und soweit erstens die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und zweitens eine bestimmte Offenkundigkeit des Mangels besteht, d.h. die zur Funktionslosigkeit führende Abweichung zwischen planerischer Festsetzung und tatsächlicher Situation in ihrer Erkennbarkeit einen Grad erreicht haben muss, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504 -, juris Rn. 8).
  • VG Bremen, 07.12.2022 - 1 K 2345/19

    Bauplanungs- Bauordnungs- u. Städtebaubeförderungsrecht, Urteil vom 07.12.2022 -

    Allein dem Umstand, dass im Bebauungsplan mit der Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse Mindestfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen wurden, ist nämlich nicht zwingend zu entnehmen, dass es sich hierbei um einen Grundzug der Planung handelt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.11.2016 - 15 ZB 15.468 - juris Rn. 11; Beschluss vom 20. Mai 2021 - 9 ZB 19.2504 -, Rn. 11; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 ZB 17.4 -, Rn. 6, beide juris).
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